Vorgründercoaching Bayern - Zuschuss vor Gründung

Die Existenzgründer in Bayern bekommen vor der eigentlichen Gründung einen Beratungsszuschuss. Es werden Beratungsleistungen mit 70% des Beratungshonorars bei einer Bemessungsgrundlage von max. 8.000 Euro unterstützt.

Nähere Informationen geben die IHK München, IHK Nürnberg und IHK Augsburg. Nähere Informationen erhalten Sie auch bei einem KfW anerkannten Beraters.

Folgende Beispiele geben einen Eindruck über Beratungsleistungen, die vor Gründung die Gründerin oder den Gründer gut unterstützen.

  • Beratung im Rahmen der Erstellung und Verifizierung des Businessplans
  • Beratungsleistungen bei der Bewertung des Marktes und seiner Marktpotentiale
  • Beurteilung der Leistungsfähigkeit des Wettbewerbs
  • Vorbereitungen und Begleitung zum ersten Bankgespräch
  • Bewertung der Finanzierungsmöglichkeiten vorab und Information und Einbindung von von KfW Finanzierungsprodukten
  • Einbringen eines Netzwerks, das sich vom Steuerberater, über Finanzpartner bis hin zu Vermietern und Lieferanten beziehen kann.

Das Ziel des Zuschusses ist klar. Mit dieser Unterstützung soll die Gründung in die richtige Richtung gelenkt werden und der Erfolg der Gründung von Anfang mit hoher Wahrscheinlichkeit gegeben sein.

Die Voraussetzungen sollten vorab mit einem Unternehmensberater abgeklärt werden. Eine Antragstellung geschieht dann über die IHKs in Bayern. Nach Genehmigung des Zuschusses kann die Beratung beginnen.

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