Wie ist die Sanierungsfähigkeit nach IDW definiert?

Das Ziel einer jeden Beratung im Sanierungs- und Restrukturierungsumfeld ist durch die vom IDW definierte Sanierungsfähigkeit gegeben. Folgende Kriterien sind im Rahmen eines Gutachtens zu prüfen und belegen:

  • Fortführungsfähigkeit
    Das Unternehmen kann fortgeführt werden, da die möglichen Insolvenzgründe - Zahlungsunfähigkeit oder/und Überschuldung -  im Prognosezeitraum mit überwiegender Wahrscheinlichkeit nicht eintreten.
     
  • Renditefähigkeit
    Das Unternehmen ist in der Lage mittelfristig eine branchenübliche Rendite zu erzielen. Der Cash Flow ist ausreichend um Zins- und Tilgungszahlungen termingerecht zu erbringen und Investitionen zu tätigen.
     
  • Wettbewerbsfähigkeit
    Das Unternehmen agiert aus einer gesicherten Marktposition heraus, kann die relevanten Märkte erhalten oder ausbauen und ist in den entscheidenden USPs wettbewerbsfähig.
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Unternehmensberatung Böswald - BAFA gelistet

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Controlling ist eine Dienstleistungsaufgabe