Wie ist die Sanierungsfähigkeit nach IDW definiert?
Das Ziel einer jeden Beratung im Sanierungs- und Restrukturierungsumfeld ist durch die vom IDW definierte Sanierungsfähigkeit gegeben. Folgende Kriterien sind im Rahmen eines Gutachtens zu prüfen und belegen:
- Fortführungsfähigkeit
Das Unternehmen kann fortgeführt werden, da die möglichen Insolvenzgründe - Zahlungsunfähigkeit oder/und Überschuldung - im Prognosezeitraum mit überwiegender Wahrscheinlichkeit nicht eintreten.
- Renditefähigkeit
Das Unternehmen ist in der Lage mittelfristig eine branchenübliche Rendite zu erzielen. Der Cash Flow ist ausreichend um Zins- und Tilgungszahlungen termingerecht zu erbringen und Investitionen zu tätigen.
- Wettbewerbsfähigkeit
Das Unternehmen agiert aus einer gesicherten Marktposition heraus, kann die relevanten Märkte erhalten oder ausbauen und ist in den entscheidenden USPs wettbewerbsfähig.